Versorgung mit Trinkwasser sichern

Hausanschlüsse

Die Versorgung der Schweizer Haushalte mit Trinkwasser ist eine wahre Mamutaufgabe. Das Verteilnetz der Wasserversorgung (inklusive Hausanschlussleitungen) umfasst in der Schweiz ungefähr 81’500 km. Dies entspricht in etwa dem zweifachen Umfang der Erde. Rund 79% aller Investitionen, die die Wasserversorger tätigen, fliessen in das Leitungsnetz.

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Dabei werden z.B. die noch weit verbreiteten Rohre aus Gusseisen, nach und nach durch alternative Materialien ersetzt. Trinkwasserleitungen die Schwermetalle enthalten, sind übrigens in der Schweiz bereits seit 1914 per Gesetz verboten. Normalerweise bekommen Mieter und Eigentümer recht wenig von diesem unglaublichen Verteilnetz zu sehen. Als Bauherr oder Käufer einer Liegenschaft werden sie meistens «nur» mit dem sogenannten Wasser-Hausanschluss konfrontiert.

Als Hausanschluss bezeichnet man bei Trinkwasserversorgungen jenes Leistungsstück, inklusive T-Stück und Schieber, das von der Versorgungsleitung bis hin zum Wasserzähler des Gebäudes führt. Für die nötigen Grabarbeiten wird im Normalfall eine Baufirma beauftragt. Die meisten Aspekte, wie Druckprüfung, Leitungsdurchmesser und Frostschutz der Leitungen, sind in den jeweiligen Baureglementen geregelt. Das Hausanschlussstück, das sich unmittelbar nach dem Eintritt der Leitung in das Gebäude befindet, stellt die sogenannte Liefergrenze dar. Die Führung und Art der Anschlussleitung, wird durch die jeweils zuständige Gemeinde festgelegt. Sie ist intern ab der Liefergrenze auf der gesamten Länge bis hin zum Wasserzähler sichtbar und offen zu führen. Ein Sanitärunternehmen wie Marolf AG installiert diese Leitung im Auftrag des Bauherrn und unter Aufsicht des zuständigen Wasserversorgers.

Oft kommt es vor, dass sich private Hausanschlussleitungen von der Abzweigung, bis hin zur Einführung in das Gebäude, in einem sehr schlechten Zustand befinden. Vielfach werden defekte Leitungen auch sehr spät repariert und dringende Erneuerungen immer wieder aufgeschoben. Bitte lassen Sie es nicht so weit kommen, denn ein Rohrbruch kann unberechenbare Schäden mit hohen Kostenfolgen nach sich ziehen.

Hausanschlüsse dürfen nur von konzessionierten Sanitärinstallationsfirmen durchgeführt werden, wir verfügen in unserem Einsatzgebiet über diese und dürfen Ihren Hausanschluss erstellen. Weiter verfügen über viele Jahre Erfahrung in dem Bereich und kennen uns mit den zu beachtenden Vorschriften bestens aus.

Die Kosten bis zur Grundstücksgrenze werden von den Wasserversorgern übernommen. Die Kosten für die Anschlussleitung, die durch das Grundstück bis hin zum Wasserzähler führt, werden vom Eigentümer des Grundstücks, respektive den Bauherrn getragen.

Leider lässt sich das nicht einfach pauschal beantworten, denn das ist sehr stark von der Entfernung der Versorgungsleitung zum Gebäude und den örtlichen Gegebenheiten (Aufwand für das Graben) abhängig.

Das Sie als Eigentümer für Schäden an der Hauswasserleitung verantwortlich und somit auch haftbar sind, sollten Sie dies Thematik unbedingt ernst nehmen. Eine defekte Zuleitung lässt sich ev. durch Wasseraustritt auf Ihrem Grundstück oder starke Leitungsgeräusche im Keller feststellen.

Die Materialien solcher Leitungen wurden im Lauf der Jahre stetig verbessert. Darum lässt sich hier keine exakte Jahreszahl sagen. Wenn Ihre Liegenschaft vor 1970 erstellt wurde, dann sollten Sie eine Sanierung unbedingt in Betracht ziehen. Rufen Sie uns einfach für eine Beratung und ein unverbindliches Angebot an!

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