Flüssiggasanlagen unterliegen strengen Vorschriften. Dazu gehört auch ihre regelmässige Kontrolle, einschliesslich aller Leitungen und Anschlüsse. Das erhöht die Betriebssicherheit und schützt zugleich vor unangenehmen Störungen.
Flüssiggasanlagen in Wohnwagen oder Wohnmobilen umfassen die Gasversorgung (Gasflaschen, deren Aufstellung, die Entlüftung der Schränke oder Schächte) sowie die Verbrauchseinrichtungen (Kochen, Warmwasser, Heizung). In den EU-Ländern wird alle 2-Jahre eine Kontrolle der gesamten Anlage verlangt. In der Schweiz ist der vorgeschriebene Prüfintervall für Wohnmobile, Wohnwagen und Schiffe seit dem 6.12.2017 alle 3-Jahre. Schiffe werden nur zur MFK zugelassen, wenn die Kontrollbescheinigung der Gasanlage vorliegt.
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