Abschaffung Eigenmietwert - jetzt noch sanieren!

Aktuelles von Marolf Haustechnik AG

Abschaffung Eigenmietwert: Warum Eigenheimbesitzer jetzt unbedingt noch sanieren sollten

Wer im Kanton Bern ein Eigenheim besitzt und ohnehin über eine neue Heizung, eine Sanitärsanierung oder eine Badrenovation nachdenkt, sollte den Zeitpunkt sorgfältig prüfen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Bis Ende 2028 gelten damit grundsätzlich noch die heutigen Steuerregeln – und genau darin liegt für viele Eigentümerinnen und Eigentümer eine Chance.

Was ändert sich ab 2029?

Heute müssen Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können bestimmte Kosten – etwa für werterhaltenden Liegenschaftsunterhalt – steuerlich geltend gemacht werden. Mit der Reform fällt der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum weg. Gleichzeitig entfällt per 2029 aber auch der Abzug der Kosten für den Liegenschaftsunterhalt bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Bei der direkten Bundessteuer entfallen zudem die Abzüge für Investitionen ins Energiesparen und den Umweltschutz; die Kantone können solche Abzüge unter Bedingungen weiterhin zeitlich begrenzt zulassen.

Was gilt aktuell im Kanton Bern?

Im Kanton Bern können Unterhaltskosten heute in der jährlichen Steuererklärung als Abzüge geltend gemacht werden. Dabei kann grundsätzlich jedes Jahr gewählt werden, ob die effektiven Kosten oder ein Pauschalabzug eingesetzt werden. Der Pauschalabzug beträgt im Kanton Bern 20% des Bruttogebäudeertrages bei Gebäuden, die am 31. Dezember des Steuerjahres älter als 10 Jahre sind, und 10% bei jüngeren Gebäuden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen werterhaltend und wertvermehrend. Unterhaltskosten sind Aufwendungen, die eine Liegenschaft im bisherigen Zustand erhalten. Wertvermehrende Verbesserungen sind in der jährlichen Steuererklärung dagegen nicht als Unterhaltskosten abziehbar. Bei Umbauten – zum Beispiel im Bad – kann der gleichwertige Ersatz bestehender Installationen als Unterhalt gelten, wenn kein höherer Funktionsstandard entsteht.

Abschaffung Eigenmietwert - welche Sanierungen sich besonders lohnen können!

Welche Sanierungen sich jetzt besonders lohnen können

Für Eigenheimbesitzer rund um Erlach, Ins, Biel oder das Seeland sind vor allem Projekte interessant, die ohnehin geplant sind: eine Heizungssanierung, der Ersatz alter Sanitärinstallationen, ein moderneres Bad, Boilerarbeiten, Reparaturen oder energetische Massnahmen. Marolf Haustechnik AG bietet genau in diesen Bereichen Leistungen an – darunter Heizung, Sanitär, Wasserleitungsbau, Badumbau, Reparaturen, Wartung, Planung und Rundum-Service.

Besonders bei der Heizung lohnt sich frühes Planen. Marolf weist darauf hin, dass bei einer Heizungssanierung viele Faktoren zu berücksichtigen sind – etwa Gebäudeart, Isolation, Standort und persönliche Präferenzen. Moderne Lösungen wie Wärmepumpen, Holzheizungen, Fernwärme oder Solarenergie rücken dabei immer stärker in den Vordergrund. Im Kanton Bern sind Investitionen an bestehenden Gebäuden, die dem Energiesparen oder Umweltschutz dienen, heute grundsätzlich abziehbar; die Kosten müssen aber belegt und korrekt deklariert werden.

Warum nicht warten?

Grössere Sanierungen brauchen Beratung, Planung, Offerten, Terminabstimmung und saubere Rechnungsstellung. Im Kanton Bern sind Unterhaltskosten grundsätzlich in dem Steuerjahr geltend zu machen, in dem die Rechnung gestellt wurde; sie können nicht einfach auf spätere Steuerjahre übertragen werden. Energetische Investitionen können unter bestimmten Voraussetzungen auf die folgenden zwei Steuerjahre übertragen werden, wenn sie im Rechnungsjahr nicht vollständig berücksichtigt werden können.

Wer also bis Ende 2028 noch vom heutigen System profitieren möchte, sollte nicht erst kurz vor Schluss starten. Eine frühzeitige Abklärung zeigt, welche Arbeiten technisch sinnvoll, energetisch zukunftsfähig und steuerlich prüfenswert sind.

Jetzt Projekt prüfen lassen

Ob neue Heizung, Boiler, Sanitäranlage oder Badrenovation: Marolf Haustechnik AG in Erlach begleitet Eigenheimbesitzer von der Planung bis zur Umsetzung. Wer eine Sanierung ohnehin ins Auge fasst, sollte jetzt den nächsten Schritt machen – und gemeinsam prüfen, welche Massnahmen vor dem Systemwechsel sinnvoll realisierbar sind.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Ob und in welchem Umfang Kosten abzugsfähig sind, hängt vom Einzelfall, vom werterhaltenden Anteil, von den Belegen und von der steuerlichen Beurteilung ab. Für verbindliche Auskünfte sollten Eigentümerinnen und Eigentümer die Steuerverwaltung oder eine Steuerfachperson beiziehen.

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